Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge, die wir mit unseren Kunden abschließen.

1.2 Unsere Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden, sofern es sich um Rechtsgeschäfte gleicher oder verwandter Art handelt.

1.3 Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen des Kunden werden hiermit widersprochen.

 

  1. Angebot und Vertragsschluss

 

2.1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, dass wir diese ausdrücklich als verbindlich bezeichnet haben.

2.2 Eine Bestellung des Kunden, die als Abschluss eines Vertrages zu qualifizieren ist, können wir innerhalb von zwei Wochen durch Übersendung einer schriftlichen Bestätigung oder durch Ausführung der vertraglichen Leistung innerhalb der gleichen Frist annehmen.

2.3 Zeichnungen, Abbildungen oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.

 

  1. Leistung

3.1 Unsere Sortierleistungen stehen unter den Vorbehalt der richtigen und vereinbarten Anlieferung des Materials durch den Kunden.

3.2 Wir sind zu Teilleistungen nur dann berechtigt, wenn diese für den Kunden nach dem Vertragszweck von Interesse sind und dem Kunden hierdurch kein erheblicher Mehraufwand entsteht.

3.3 Angaben zu Lieferzeiten und Produktionsterminen sind annähernd, soweit nichts anderes mit dem Kunden vereinbart ist. Leistungsfristen beginnen erst nach der vollständigen und ordnungsgemäßen Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden. Die mit dem Service verbundenen Bedingungen beginnen immer ab dem Zeitpunkt, an dem der Kunde seine Verpflichtungen vollständig und korrekt erfüllt hat.

3.4 Wenn der Kunde die zu trennende Ware zu spät liefert oder annimmt, können wir eine Entschädigung für den entstandenen Schaden verlangen; Die Gefahr einer eventuellen Zerstörung oder einer eventuellen Verschlechterung geht mit Beginn der Abnahmeverzögerung auf den Kunden über.

 

  1. Preise und Zahlung

 

4.1 Unsere Preise verstehen sich als Preise für die reine Sortierleistung.

4.2 Für den Fall, dass die von uns sortierte Ware auf Wunsch des Kunden an diesen versandt wird, trägt der Kunde die Frachtkosten.

4.3 Unsere Rechnungen sind 30 Tage nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.

4.4 Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen Regelungen.

4.5 Der Kunde kann gegen unsere Forderungen nur mit unbestrittenen, von uns anerkannten und rechtskräftig festgestellten Forderungen oder mit Forderungen, die im Gegenseitigkeitsverhältnis zu unserer Forderung stehen, aufrechnen. Der Kunde ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur befugt, soweit sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

 

 

  1. Gefahrtragung und Abnahme

5.1 In den Fällen, in denen die von uns sortierte Ware auf Wunsch des Kunden von uns an diesen versandt wird, geht in diesen Fällen mit der Absendung der Ware an den Kunden, spätestens mit Verlassen unseres Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Kunden über. Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Lieferbereitschaft auf ihn über.

5.2 Der Kunde hat die von uns zu sortierende Ware, soweit erforderlich, zu verpacken und zu kennzeichnen sowie alle Auskünfte zu erteilen, die wir zur sachgerechten Lagerung benötigen. Die Lagerung der Ware erfolgt nach unserer Wahl in unseren eigenen oder, soweit dies vertraglich nicht ausgeschlossen ist, in fremden Lagerräumen. Wir haben für die ordnungsgemäße Instandhaltung und Pflege von Lagerhallen und anderen Lagerflächen und die Sicherung des Guts, insbesondere gegen Diebstahl zu sorgen. Weitergehende Sicherungsmaßnahmen, die z.B. über die gesetzlichen Brandschutzvorschriften hinausgehen, bedürfen der ausdrücklichen Vereinbarung.

5.3 Die von uns erbrachte Leistung hat der Kunde binnen einer Woche ab Übergabe des sortierten Produkts abzunehmen. Unser Werk gilt als abgenommen, sollte der Kunde die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines Mangels verweigern.

 

  1. Gewährleistung

 

6.1 Bei Verletzung einer Vertragspflicht stehen dem Kunden uns gegenüber die gesetzlichen Rechte nach Maßgabe der folgenden Regelungen zu.

6.2 Bei berechtigter Mangelrüge hat der Kunde während des Gewährleistungszeitraums einen Anspruch auf Nacherfüllung; hinsichtlich der Art der Nacherfüllung steht uns das Wahlrecht zu. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder sind für den Kunden weitere Nacherfüllungsversuche unzumutbar, so ist der Kunde zur Minderung oder zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

6.3 Schadenersatzansprüche zu den in Ziffer 6. geregelten Bedingungen wegen eines Mangels kann der Kunde erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder wir die Nacherfüllung verweigern. Das Recht des Kunden zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den in Ziffer 6. geregelten Bedingungen bleiben davon unberührt.

6.4 Ansprüche gegen uns wegen Mängeln stehen nur dem Kunden zu und sind nicht abtretbar.

6.5 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr ab Abschluss der Sortierleistung. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz längere Fristen vorschreibt sowie in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns und bei arglistigem Verschweigen eines Mangels.

 

  1. Haftung

 

7.1 Wir haften für entstehende Schäden lediglich, soweit diese auf einer Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten von uns, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wird eine wesentliche Vertragspflicht leicht fahrlässig verletzt, so ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt. Eine wesentliche Vertragspflicht ist bei Verpflichtungen gegeben, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst möglich macht oder auf deren Einhaltung der Kunde vertraut hat und vertrauen durfte.

7.2 Eine darüber hinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen bleibt unberührt. Dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

 

  1. Erfüllungsort / Gerichtsstand / Anwendbares Recht

 

8.1 Erfüllungsort für sämtliche Verpflichtungen unsererseits und für die sonstigen Vertragsverpflichtungen beider Parteien ist Wachtendonk.

8.2 Dieser Vertrag und diese Geschäftsbedingungen sowie die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und uns unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller Verweisungen auf andere Rechtsordnungen und nationale Verträge. Die Geltung von UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.

8.3 Bei allen sich aus diesem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Wachtendonk Gerichtsstand. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Geschäftssitz zu verklagen.